NÖ Stiftungsstipendien

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(siehe auch NÖ Stiftungsstipendien - Land Niederösterreich (noe.gv.at)


1. 
Schülerinnen und Schüler und Studierende können bei der Abteilung Finanzen um Stipendien ansuchen, die sie beim Schulbesuch bzw. Studium unterstützen. 

Ein Stipendium kann einmalig pro Schul-/Studienjahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – das entsprechende Stipendium. Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Stipendienstiftung.

Die Einreichfrist beginnt am 15. September und endet am 15. Mai des laufenden Schul- bzw. Studienjahres.

1_a_Infobl_NÖ_Stift_stip_norm_Stip_f_Sch_u_St_Fass._Dez.23_-1.pdf (0.29 MB)


2. 
Studierende können bei der Abteilung Finanzen um das Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen ansuchen, das sie beim Studium unterstützt. 

Ein Stipendium kann pro Person nur einmal gewährt werden. 

Die Mittel kommen aus der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich, die eine gemeinnützige NÖ Stipendienstiftung ist. 

Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen 

Für die besonderen Studienleistungen 

  • Diplomarbeit mit ausgezeichnetem Erfolg 
  • Masterarbeit mit ausgezeichnetem Erfolg 
  • Dissertation mit ausgezeichnetem Erfolg

kann ein Windhag-Stipendium aus der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich gewährt werden. 

Die Einreichfrist beginnt am 15. September und endet am 28./29. Februar des laufenden Studienjahres.

1_a_Infobl_NÖ_Stift_stip_Windh-Stip_f_bes_Stud_leist_f_St_Fass._Dez.23_.pdf (0.28 MB)

Hinweis: 

Bachelorarbeit, Bachelorprüfung bzw. „Bachelordiplom“, Diplomandinnen- und Diplomandenseminararbeit sowie außerordentliche Studien mit ausgezeichnetem Erfolg werden nicht gefördert.

09.01.2024