Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes

Foto Hunde

Der NÖ Landtag hat eine Novelle zum NÖ Hundehaltegesetz beschlossen, die am 1. Juni 2023 in Kraft treten wird.

Durch diese Änderungen sollen die Sicherheitsstandards im Zusammenleben zwischen Mensch und Hund erhöht und die Gesellschaft vor unüberlegten Anschaffungen von Hunden geschützt werden.

Bei der Neuanmeldung von Hunden ab dem 1. Juni 2023 bei einer Gemeinde in NÖ sind unter anderem folgende Neuerungen zu beachten:


Sachkundenachweis:

Der Sachkundenachweis beinhaltet einen Theoriekurs, dieser soll dem Hundehalter bzw. der Hundehalterin Grundkenntnisse über die Hundehaltung vermitteln. Dieser Theoriekurs ist mit drei Stunden festgelegt und muss bei einem Tierarzt und bei einer fachkundigen Person absolviert werden.


Obergrenze an Tieren:

Es wurde eine Obergrenze von 5 Hunden (bzw. 2 Hunden mit erhöhtem Gefahrenpotenzial) pro Haushalt festgelegt. Bei Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmung ist ein Hundehalteverbot auszusprechen.


Haftpflichtversicherung:

Auch eine Haftpflichtversicherung ist vor Anmeldung abzuschließen. Die bisherige Versicherungssumme von € 250.000,00 wurde auf € 750.000,00 angehoben. Jene Personen, die bereits einen Hund halten, haben binnen zwei Jahren (bis spätestens 1. Juni 2025) den Nachweis einer (angepassten) Haftpflichtversicherung zu erbringen.


09.05.2023