BMSGPK; Kundmachung gem. § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024, zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes 2025/2026

Aushängezeitraum: 04.04.2026

Aufgrund des Rückgangs der positiven H5N1-Wildvogelfälle ist ganz Österreich ab dem 04.04.2026 als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert. Die Gebiete mit stark erhöhtem Ri-siko (Stallpflicht) wurden in ganz Österreich aufgehoben. Es sind jedoch weiterhin die Maßnahmen gemäß § 8 Abs. 3 der Vogelgesundheitsverordnung einzuhalten (Beilage 1).

Die aktuelle Situation ist auf der Homepage des Landes NÖ dargestellt www.noe.gv.at.
Auf der Homepage werden Karten zur Verfügung gestellt, mit denen die Bürgerinnen und Bürger feststellen können, ob sie sich in einem Risikogebiet und in einer Sperrzone befinden.

Grundsätzlich sollte auf die jeweils aktuellen Informationen des Landes (Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) - Land Niederösterreich) und des Bundes (Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) - KVG) Bedacht genommen werden. Auf der Home-page der AGES befinden sich zusätzliche Informationen in Form von Kurzvideos und Merkblättern zur aviären Influenza. (Vogelgrippe - AGES).

Meldung von Geflügelhaltungen
Es wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.


Geflügelpest – Pflichten für Tierhalterinnen und Tierhalter
Maßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko
• Trennung der Tierarten: Enten und Gänse müssen von anderem Geflügel getrennt gehalten werden.
• Schutz vor Wildvögeln: Geflügel ist vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze/Dächer) oder Fütterung und Tränkung erfolgen im Stall bzw. unter einem Unterstand.
• Sichere Wasserversorgung: Keine Tränkung mit Wasser aus Sammelbecken, zu denen Wildvögel Zugang haben.
• Biosicherheit: Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften sind besonders sorgfältig zu reinigen und zu desinfizieren.
• Meldepflicht: Bei Rückgang der Futter- oder Wasseraufnahme, sinkender Legeleistung oder erhöhter Sterblichkeit ist unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren.
• Veranstaltungen: Geflügelausstellungen, -schauen und Märkte sind nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde erlaubt (mit Auflagen).

Weitere Informationen
Aktuelle Risikogebiete und Sperrzonen in Niederösterreich: www.noel.gv.at (Stichworte: Geflügelpest, Aviäre Influenza, HPAI, Vogelgrippe)

Kundmachung gem. § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung (217 KB) - .PDF

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